Es geschah in Leipzig, und da lag sie nun auf dem Tisch: die schriftliche Bestätigung über die Bindung auf Lebenszeit. Die „Heiratsurkunde“, also das Papier in arabischer Sprache mit deutscher Übersetzung, gibt Auskunft über die Eheleute und die Zeugen des Heiratsaktes und tritt mit der Unterschrift in Kraft.
Der frisch gebackene Ehemann berichtet von der muslimischen Eheschließung, die im Islam als ein sehr bescheidener Akt verwirklicht wird. Es genügt, wenn Mann und Frau vor einer theologisch und moralisch gefestigten Persönlichkeit (etwa einem Imam) und vor mindestens zwei Zeugen ihren freien Willen zur Ehe erklären. Das alles wird in dem schriftlichen Vertrag festgehalten. Doch dann stolperte ich über zwei Summen 5.000,00 Euro und 10.000 Euro. Neugierig erfragte ich die Bedeutung der Summen. Den ersten Betrag erhält die Braut vom zukünftigen Ehemann.
Islam: Die Brautgabe –: Der Bräutigam zahlt an die Frau
Im arabischen Bereich wird die Brautgabe vereinbart. „Nein, die Frau wird nicht gekauft und muss ein Leben lang dem Mann untertan sein“, wird mir bestätigt.
Es ist ein Geschenk für die zukünftige Frau. Ayam S., eine Syrierin, erzählt mir vom unbezahlbaren Wert einer Frau in ihrem Land. Sie fragt mich: Was ist ein Mann ohne eine Frau? Stimmt, denke ich und denke auch an die zukünftigen Kinder des Ehepaares und an all die familiären, unverzichtbaren Verantwortungen, die Frauen tragen. Neu war für mich, dass der Mann zu dieser Gabe verpflichtet ist. Die Höhe soll abhängig vom Lebensstandard sein und kann sowohl eine Sache als auch ein Geldbetrag sein.
Der zweite Betrag benennt den Geldwert bei einer Trennung. Verlässt der Mann die Frau, so hat er 10.000 Euro an sie zu zahlen. Das fand ich nun wieder etwas mager, und es zeigt mir, dass damit die Frau schnell abgespeist wird.
Deutschland: Die Mitgift – Die Braut zahlt an den Bräutigam
Zur Erinnerung: Bis vor Jahrzehnten gab es ähnliches in Deutschland. Die Aussteuer, auch Mitgift genannt, waren Güter, die die Braut mit in die Ehe brachte. Der Bräutigam musste also nicht zahlen. Hier wird die Verwandtschaft der Frau zur Kasse gebeten.
Genannt wird dies auch Aussteuer, diese wird von der Verwandtschaft der Braut bezahlt und kommt direkt dem Brautpaar zugute. Das konnten sowohl Geschenke wie Handtücher, Bettwäsche oder Einrichtungsgegenstände als auch Geld, ein Auto oder ein Haus sein. Die Aussteuer diente dem jungen Paar als Starthilfe.
Durch die Höhe der Mitgift oder Aussteuer sollten Frauen der niederen sozialen Schichten daran gehindert werden, in höhere Schichten einzuheiraten, und das, obwohl es kein Verbot dafür gab.
In Deutschland hat sich der Brauch nicht gehalten, und die Eheleute einigen sich untereinander, welches Mitbringsel in die gemeinsame Ehe und Zukunft einfließt. Allerdings war die Aussteuer/Mitgift in vielen Teilen der Welt verbreitet und wird heute noch in Indien oder Afrika praktiziert.
Fazit:
Hier zeigt sich ein Gegensatz. In einem Fall wird an die zukünftige Ehefrau gezahlt und im anderen Fall an den künftigen Ehemann. Kulturelle Unterschiede, die für uns unsichtbar sind, jedoch eine wichtige Rolle für das familiäre Zusammenleben spielen.
Übrigens: Die muslimische Eheschließung besitzt erst nach dem standesamtlichen Nachweis in Deutschland Rechtskraft.